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Aus den Beschlüssen des Gemeinderates vom 12. September 2019

Der Gemeinderat informiert über verschiedene Themen.

Medienmitteilung der Gemeinde Glarus vom 12. September 2019

Vernehmlassung zum kantonalen Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG)
Hinter dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) steht das Öffentlichkeitsprinzip, dessen Einführung an der Landsgemeinde 2018 im Grundsatz beschlossen worden ist. Der Gemeinderat bewertet bereits heute das TransparenzAnliegen als hoch. Auf kommunaler Ebene besteht deshalb nach Ansicht des Gemeinderates kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Bereits im heutigen Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wird eine aktive und offene Informations- und Partizipationspolitik gepflegt.

Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips bringt in der Beurteilung des Gemeinderates Glarus auf kommunaler Ebene aktuell keinen praktischen Mehrnutzen. Vor einer Herausgabe von spezifischen Informationen, Daten und Unterlagen käme es immer zu einem Abwägen zwischen Öffentlichkeitsprinzip und Persönlichkeitsrechten, Individualrechten von Bürgerinnen und Bürgern und/oder betroffenen öffentlichen Interessen. Diese Abwägung würde einen erheblichen administrativen Aufwand auslösen.

Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass die Gemeindeautonomie im Umgang mit Informationen und Daten gewahrt wird und die Gemeinden selbstständig über die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips entscheiden können. Der Gemeinderat erachtet das Beispiel des Vorgehens des Kantons Graubünden als einen sinnvollen Ansatz. Der Nachbarkanton hat das Öffentlichkeitsprinzip auf Kantonsebene eingeführt und gleichzeitig den Gemeinden die Entscheidung über die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips überlassen.

Der Gemeinderat erlässt den Überbauungsplan Riedernstrasse in Glarus
Der Überbauungsplan Riedernstrasse in Glarus ermöglicht die Sanierung von bestehenden Gebäuden und eine Nachverdichtung, wie es im Nutzungsplan der Gemeinde vorgesehen ist. Der Überbauungsplan erfüllt zudem die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Gestaltung und Einfügung ins Ortsbild und wertet den Aussenraum auf. Der Planerlass untersteht dem fakultativen Referendum.