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Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken entlang von Strassen

Medienmitteilung des Kantons Glarus (Departement Bau und Umwelt, Abteilung Tiefbau)

Bäume, Sträucher und Hecken müssen so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs nicht beeinträchtigt wird. Alle Anstösser an öffentliche Strassen werden gebeten, ihre Pflanzen entsprechend zurückzuschneiden.

Es ist folgendes zu beachten:

  • Bäume, Sträucher und Hecken dürfen nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen
  • Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich der Strasse auf eine Höhe von 4.50 m zu stutzen. Zudem ist darauf zu achten, dass eine allfällige Strassenbeleuchtung durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt wird.
  • Im Sichtbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen und Einfriedungen eine Höhe von höchstens 60 cm über die Strassenoberfläche erreichen.

Kontakt:

Werkhof Schwanden; Rolf Figi, 055 647 48 00, rolf.figi@gl.ch

Werkhof Biäsche; Stefan Ziegler, 058 229 85 10, stefan.ziegler@sg.ch